Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Seminaren (gültig bis 31.12.2009)
Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, kann eine Anmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn bzw. vor Beginn des ersten Kurstermins des Intensiv-Seminars erfolgen. Die Gebühren sind bei Anmeldung bzw. Rechnungsstellung zu überweisen, spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Seminarbeginn.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen. Entstandene Kosten werden nicht übernommen.
Eine kurzfristige Verlegung des Seminarortes behalten wir uns vor.
Ein Rücktrittsrecht besteht bis 4 Wochen vor dem Seminartermin bzw. bei dem Intensiv-Seminar bis 4 Wochen vor Beginn des ersten Kurstermins. Bei Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der Seminargebühr fällig. Bei kurzfristiger Absage innerhalb von 4 Wochen vor Beginn des Seminars bzw. 4 Wochen vor dem ersten Kurstermin des Intensiv-Seminars ist keine Rückerstattung mehr möglich. Es kann jedoch eine Ersatzperson benannt werden. Wird das Seminar, von dem man zurückgetreten ist, innerhalb eines Jahres neu gebucht und besucht, wird die gezahlte Bearbeitungsgebühr auf die neue Seminargebühr angerechnet.
Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Seminaren (gültig ab 01.01.2010)
Die Teilnehmerzahl unserer Aus- und Weiterbildungsseminare ist auf 12 Personen begrenzt.
Die Gebühren sind spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn zu begleichen, entweder per Überweisung oder im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung durch Einzug im Lastschriftverfahren.
Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen.
Eine Verlegung des Seminarortes bleibt vorbehalten.
Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht bis 4 Wochen vor dem Seminartermin, bzw. bei dem Intensiv-Seminar bis 4 Wochen vor Beginn des ersten Kurstermins. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Zahlungseingänge berücksichtigt und werden von uns schriftlich bestätigt.
Eine Absage innerhalb von 4 Wochen vor Beginn des Seminars bzw. 4 Wochen vor dem ersten Kurstermin des Intensiv-Seminars ist kostenpflichtig. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30% der Seminargebühr erhoben.
Bei Absage innerhalb von 5 Kalendertagen vor Beginn des Seminars bzw. innerhalb von 5 Kalendertagen vor dem ersten Kurstermin des Intensiv-Seminars wird die Seminargebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Eine Ersatzperson kann benannt werden oder die gezahlte Verwaltungs- oder Seminargebühr wird auf die neue Seminargebühr angerechnet, wenn ein Seminar innerhalb eines Jahres neu gebucht und besucht wird.
